Thema |
Nachteilsausgleich, Abweichungen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei psychischen Beeinträchtigungen feststehende Teilnehmer / ausgebucht
(feststehende Teilnehmer / ausgebucht)
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Inhalt/Beschreibung |
Der Anteil psychisch beeinträchtigter Schülerin oder Schüler liegt bei 20-30% (z.B. COPSY-Studie, 2020). Diese Beeinträchtigungen haben negative Auswirkungen auf das Verhalten in der Schule und auf das schulische Lernen. Um bei der Leistungserbringung und Leistungsbewertung eine Chancengleichheit zu ermöglichen durch die psychische Erkrankung entstehende Nachteile nivellieren zu können, kann die Schule nach §7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) einen Nachteilsausgleich, Abweichungen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder –bewertung gewähren. In der Fortbildung werden die Voraussetzungen, das Verfahren und konkrete Beispiele dargestellt und erörtert. Mögliche Stolpersteine („Überkompensation") werden ausführlich diskutiert. |
Zu erwerbende Fähigkeiten und Fertigkeiten |
Grundlegende Kenntnisse über den Verfahrensablauf und über mögliche Beispiele des Nachteilsausgleichs bei psychischen Beeinträchtigungen |
Themenbereich |
Leistungsbewertungen, Abschlüsse, Gestaltung von Übergängen, Berufswahlvorbereitung |